Im Jahr 2021 wird der Tanzwissenschaftspreis Nordrhein-Westfalen zum fünften Mal vergeben. Die Auszeichnung für herausragende Arbeiten im Bereich tanzwissenschaftlicher Grundlagen- und Methodenforschung sowie praxisbezogener tanzwissenschaftlicher Forschung erfolgt durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tanzarchiv Köln / SK Stiftung Kultur.

Der Preis ist im Jahr 2021 in jedem Bereich mit 15.000 EURO dotiert, insgesamt mit 2 x 15.000 EURO. Der Preis wird finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Tanzwissenschaftspreis NRW wird seit 2001 vom Land Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre vergeben. Er wurde initiiert in Erinnerung an den Pädagogen, Publizisten und Begründer des Deutschen Tanzarchivs Köln, Kurt Peters, und hat sich zu einem Markenzeichen der Förderung der Tanzwissenschaft entwickelt. Der Tanzwissenschaftspreis NRW ist bislang bundesweit der einzige wissenschaftliche Förderpreis in Bezug auf Tanz und besitzt als Instrument der Förderung des tanzwissenschaftlichen Nachwuchses nationales und internationales Renommee.

Die Verleihung des Tanzwissenschaftspreises NRW 2021 findet am 29. Oktober 2021 im Deutschen Tanzarchiv Köln statt.

  • Ziele des Preises

    Das Ziel der Auszeichnung ist es zum einen, Nordrhein-Westfalen als relevanten Standort für Tanzwissenschaft bekannt zu machen und den Standort zu stärken.
    Zum anderen soll der Preis ein Element der Nachwuchsförderung für herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich Tanz/Tanzwissenschaft bilden. Der Tanzwissenschaftspreis Nordrhein-Westfalen zielt hier darauf ab, die weitere Forschung der Preisträgerinnen und Preisträger in diesem Themenbereich zu fördern.

    Den Ausgezeichneten soll ein Anschub für die Umsetzung eines wissenschaftlichen Vorhabens gewährt werden, was zusammen mit der Würdigung durch den Preis die Karriere in diesem Feld unterstützen soll.
     

  • Kategorien des Preises

    Die Vergabe des Preises in zwei Kategorien trägt der aktuellen Ausrichtung von Forschungsvorhaben im Bereich der Tanzwissenschaft Rechnung:

    • Kategorie 1 Exzellente Forschung zur tanzwissenschaftlichen Grundlagen- und Methodenforschung, die auf der Basis tiefgreifender Kenntnisse des Tanzfeldes, wegweisende Forschungsansätze entwickelt bzw. etablierte Formen der Tanzanalyse, Theorien, Diskurse oder Wissenstheoreme des Feldes einer kritischen Revision unterzieht mit dem Ziel einer produktiven Weiterentwicklung einer interdisziplinären Tanzwissenschaft.
       
    • Kategorie 2 Herausragende Leistungen im Bereich der praxisbezogenen tanzwissenschaftlichen Forschung, die auf der Basis empirischer oder praxeologischer Forschungsdesigns die zu erforschenden Themen und Fragestellungen in direkter Auseinandersetzung mit dem Feld entwickeln und dabei einen Beitrag zur Wissenskonzeption an der Schnittstelle von Theorie und Praxis leisten. Formen des ‚Artistic Research‘ und Kooperationsforschungen zwischen Wissenschaftlern und Künstlern/Institutionen sind dabei ausdrücklich förderungswürdig, sofern sie mit dem Ziel verbunden sind, zu einer grundlegenden empirischen Fundierung oder einer methodologischen Reflektion der Tanzwissenschaft beizutragen.

    Der Preis ist im Jahr 2021 in jeder Kategorie mit 15.000 EURO dotiert, insgesamt mit 2 x 15.000 EURO.
    Der Preis wird finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Antragsberechtigung und Bewertungsgrundlagen

    Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich Tanz/Tanzwissenschaft, die in diesem Themenspektrum weiter wissenschaftlich arbeiten wollen.


    Grundlagen für die Auswahlentscheidung sind ein Qualifikationsnachweis und ein Konzept für ein Forschungsvorhaben.

    Vorzulegen sind:

    1. Abgeschlossene wissenschaftliche Arbeit: Als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation soll eine Dissertation zu tanzwissenschaftlich relevanten Themen, Methoden und Verfahren vorgelegt werden. Eingereicht werden können deutschsprachige Dissertationen oder deutschsprachige, qualitativ einer Dissertation vergleichbare wissenschaftliche Arbeiten, die seit der Verleihung des letzten Tanzwissenschaftspreises im Jahr 2016 offiziell eingereicht oder fertiggestellt worden sind.
       
    2. Konzept für ein zukünftiges Forschungsvorhaben: Ergänzend wird von der Bewerberin/dem Bewerber die Vorlage des Entwurfs eines wissenschaftlichen Folgeprojekts mit Angaben zu Themenstellung, Forschungsziel, wissenschaftlicher Relevanz sowie Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan gefordert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Darstellung des wissenschaftlichen Folgeprojekts nicht mehr als 15 Seiten umfassen soll.

    Die Unterlagen sollen in einem begleitenden Bewerbungsschreiben erläutert werden, in dem die Voraussetzungen der Teilnahme dargelegt und die Motivation der Bewerbung begründet wird.

    Die Zuschreibung der Bewerbung um den Tanzwissenschaftspreis NRW in Kategorie 1 (Exzellente Forschung zur tanzwissenschaftlichen Grundlagen- und Methodenforschung) oder Kategorie 2 (Herausragende Leistungen im Bereich der praxisbezogenen tanzwissenschaftlichen Forschung) erfolgt durch die Bewerberin/den Bewerber in dem Bewerbungsschreiben.

  • Kriterien für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger

    Sowohl die Qualität der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit als auch das Konzept für das mit dem Preisgeld zu unterstützende Forschungsvorhaben sind Grundlage der Bewertung und Auswahl durch die Jury.

    In den Bewertungskriterien resp. -aspekten werden folgende Punkte berücksichtigt:

    1. die Qualität der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit in Bezug auf: einen wissenschaftlich stringenten und methodisch reflektierten Forschungsansatz, der thematisch dem Ausschreibungsprofil zuzuordnen ist, die allgemeine Relevanz und Innovation der Forschung in Bezug auf etablierte und zentrale Diskurse der Tanzwissenschaft bzw. das Schließen von Forschungslücken, die Form der Darstellung, mögliche Potentiale der Anwendung in Ausbildung, Lehre, Forschung, Tanzpraxis
    2. das Potential des eingereichten wissenschaftlichen Folgeprojekts in Bezug auf: die Forschungsrelevanz, die wissenschaftlich-innovative Ausrichtung des Vorhabens, das potentielle Ergebnis in Bezug auf die Forschungsfrage, die Methodik, die Kohärenz von Arbeits-, Zeit- und Aufgabenplan, den Anwendungsbezug in unterschiedlichen wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Kontexten
  • Die Jury

    Die Jury besteht aus:

    • Vertreter*innen aus dem Bereich Theater-/Tanzwissenschaft
    • Vertretern*innen der Tanzwissenschaft im Bereich Tanzausbildung in NRW
    • Vertretern*innen des Deutschen Tanzarchivs Köln (beratend)
    • Vertretern*innen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (beratend).