Im Jahr 2021 wird der Tanzwissenschaftspreis Nordrhein-Westfalen zum fünften Mal vergeben. Die Auszeichnung für herausragende Arbeiten im Bereich tanzwissenschaftlicher Grundlagen- und Methodenforschung sowie praxisbezogener tanzwissenschaftlicher Forschung erfolgt durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tanzarchiv Köln / SK Stiftung Kultur.
Der Preis ist im Jahr 2021 in jedem Bereich mit 15.000 EURO dotiert, insgesamt mit 2 x 15.000 EURO. Der Preis wird finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Tanzwissenschaftspreis NRW wird seit 2001 vom Land Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre vergeben. Er wurde initiiert in Erinnerung an den Pädagogen, Publizisten und Begründer des Deutschen Tanzarchivs Köln, Kurt Peters, und hat sich zu einem Markenzeichen der Förderung der Tanzwissenschaft entwickelt. Der Tanzwissenschaftspreis NRW ist bislang bundesweit der einzige wissenschaftliche Förderpreis in Bezug auf Tanz und besitzt als Instrument der Förderung des tanzwissenschaftlichen Nachwuchses nationales und internationales Renommee. Die Verleihung des Tanzwissenschaftspreises NRW 2021 findet am 29. Oktober 2021 im Deutschen Tanzarchiv Köln statt.
Das Ziel der Auszeichnung ist es zum einen, Nordrhein-Westfalen als relevanten Standort für Tanzwissenschaft bekannt zu machen und den Standort zu stärken. Zum anderen soll der Preis ein Element der Nachwuchsförderung für herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich Tanz/Tanzwissenschaft bilden. Der Tanzwissenschaftspreis Nordrhein-Westfalen zielt hier darauf ab, die weitere Forschung der Preisträgerinnen und Preisträger in diesem Themenbereich zu fördern.
Den Ausgezeichneten soll ein Anschub für die Umsetzung eines wissenschaftlichen Vorhabens gewährt werden, was zusammen mit der Würdigung durch den Preis die Karriere in diesem Feld unterstützen soll.
Die Vergabe des Preises in zwei Kategorien trägt der aktuellen Ausrichtung von Forschungsvorhaben im Bereich der Tanzwissenschaft Rechnung:
Der Preis ist im Jahr 2021 in jeder Kategorie mit 15.000 EURO dotiert, insgesamt mit 2 x 15.000 EURO. Der Preis wird finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich Tanz/Tanzwissenschaft, die in diesem Themenspektrum weiter wissenschaftlich arbeiten wollen. Grundlagen für die Auswahlentscheidung sind ein Qualifikationsnachweis und ein Konzept für ein Forschungsvorhaben.
Vorzulegen sind:
Die Unterlagen sollen in einem begleitenden Bewerbungsschreiben erläutert werden, in dem die Voraussetzungen der Teilnahme dargelegt und die Motivation der Bewerbung begründet wird. Die Zuschreibung der Bewerbung um den Tanzwissenschaftspreis NRW in Kategorie 1 (Exzellente Forschung zur tanzwissenschaftlichen Grundlagen- und Methodenforschung) oder Kategorie 2 (Herausragende Leistungen im Bereich der praxisbezogenen tanzwissenschaftlichen Forschung) erfolgt durch die Bewerberin/den Bewerber in dem Bewerbungsschreiben.
Sowohl die Qualität der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit als auch das Konzept für das mit dem Preisgeld zu unterstützende Forschungsvorhaben sind Grundlage der Bewertung und Auswahl durch die Jury. In den Bewertungskriterien resp. -aspekten werden folgende Punkte berücksichtigt:
Die Jury besteht aus: